



Die Schlagkraft ist ein wichtiges Prädikat im Feuerwehrdienst. Sie wird als
Produkt von Mannschaft, Ausrüstung und Ausbildung bezeichnet.
Definition gemäß Oö. Feuerwehrgesetz 1996 (LGBl. Nr. 111/1996):
4. als Schlagkraft: alles, was direkt oder indirekt mit der Vorbereitung oder der Durchführung von Feuerwehreinsätzen ursächlich im Zusammenhang steht, im Besonderen auch die Mannschaftsstärke, die Ausrüstung sowie die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrmitglieder.
Jeder der drei Faktoren muss vorhanden sein. Die beste Mannschaft kann ohne Fahrzeuge, Geräte sowie entsprechende Aus- und Weiterbildung nicht arbeiten. Umgekehrt nützt die beste Ausrüstung nichts, wenn niemand da ist, der sie bedient und in Stand hält.
Weiters hat jede Feuerwehr ständig an ihrer Schlagkraft zu arbeiten und diese zu verbessern, insbesondere durch laufende Schulungen und Übungen.
Oö. LFS