Feuerwehrgespräche

Autor: g.poettinger  :  Kategorie: Bürgerservice

Bezüglich  einer  Novelle  des Feuerwehrgesetzes hat es Gespräche zwischen Finanzreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Feuerwehrreferent  Landesrat  Max  Hiegelsberger  und  Landes-Feuerwehrkommandant  Dr. Wolfgang  Kronsteiner  sowie  Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter  Robert  Mayer gegeben.

Ergebnisse dieser Abstimmungsgespräche:

•  Gefahrenabwehr und Entwicklungsplanung:

In  zehnjährigen  Abständen  haben  analog  der  örtlichen  Raumordnungskonzepte  die Gemeinden  unter  Einbeziehung  der  Feuerwehrorgane  (Vereinbarung)  eine  örtliche Gefahrenabwehr-  und  Entwicklungsplanung  zu  beschließen  und  die  genauen Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung des Gemeinderates festzulegen.

•  Schutzziele:

Es wird Einigung erzielt, dass die Festlegung von Schutzzielen im Landesfeuerwehrgesetz erfolgt und die Konkretisierung in einer Verordnung der OÖ. Landesregierung.

•  Erweiterung der Pflichtbereiche:

Die  Festlegung  der  Pflichtbereiche,  wenn  sie  über  mehrere  Gemeinden hinausgehen,  ist  verfassungsrechtlich  eine  Aufgabe  der  Gemeinderäte  im  eigenen Wirkungsbereich. Basis dafür ist die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung. Die   Feuerwehrorgane sind vor Beschlussfassung über einen Pflichtbereich zu hören.

Beabsichtigen  die  Gemeinderäte  eine  Entscheidung  zu  fassen,  die  mit  der Stellungnahme  der  Feuerwehr-Organe  nicht  übereinstimmt,  wird  vor  der  endgültigen Beschlussfassung  in  den  Gemeinderäten  noch  eine  Stellungnahme  des  LandesFeuerwehrverbandes  eingeholt,  die  den  Gemeinderäten  vor  der  endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.

•  Finanzielle Beschlüsse der Landes-Feuerwehrleitung:

Beschlüsse,  die  für  das  Land  Oberösterreich  und  die  OÖ.  Gemeinden  mehrjährige wesentliche  finanzielle Auswirkungen nach  sich  ziehen,  haben  eine  detaillierte Folgekostenabschätzung  zu  enthalten,  die  der  OÖ.  Landesregierung  vor  dem  Beschluss der Landes-Feuerwehrleitung zur Stellungnahme vorzulegen ist.

•  Künftige Bestellung des Landes-Feuerwehrinspektors:

Die  Funktion  des  Landes-Feuerwehrinspektors  wird  zukünftig  öffentlich  ausgeschrieben.

Der Aufnahmeprozess wird nach den Vorschriften des Objektivierungsverfahrens   des Landes Oberösterreich durchgeführt.

Sowohl  der  Landes-Feuerwehrverband  und  die  OÖ  Landesregierung entsenden  je  zwei  Mitglieder  in  die Begutachtungskommission.

Der Reihungsvorschlag, der aus dem Objektivierungsverfahren hervorgeht, wird der Landes-Feuerwehrleitung zur Stellungnahme vorgelegt.

Der  Reihungsvorschlag  der  Objektivierungskommission  und  die  Stellungnahme der  Landes-Feuerwehrleitung  werden  der  OÖ.  Landesregierung  als beschließendes Organ vorgelegt.

Die  Landesregierung  ernennt  auf  dieser  Basis durch  Regierungsbeschluss  den Landes-Feuerwehrinspektor.

(vgl. Brief von Landesrat  Max  Hiegelsberger  und Landes-Feuerwehrkommandant Dr. Wolfgang  Kronsteiner an die Feuerwehren Dez. 2012)

 

Quelle Bild: www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

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