



Bezüglich einer Novelle des Feuerwehrgesetzes hat es Gespräche zwischen Finanzreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Feuerwehrreferent Landesrat Max Hiegelsberger und Landes-Feuerwehrkommandant Dr. Wolfgang Kronsteiner sowie Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter Robert Mayer gegeben.
Ergebnisse dieser Abstimmungsgespräche:
• Gefahrenabwehr und Entwicklungsplanung:
In zehnjährigen Abständen haben analog der örtlichen Raumordnungskonzepte die Gemeinden unter Einbeziehung der Feuerwehrorgane (Vereinbarung) eine örtliche Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung zu beschließen und die genauen Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung des Gemeinderates festzulegen.
• Schutzziele:
Es wird Einigung erzielt, dass die Festlegung von Schutzzielen im Landesfeuerwehrgesetz erfolgt und die Konkretisierung in einer Verordnung der OÖ. Landesregierung.
• Erweiterung der Pflichtbereiche:
Die Festlegung der Pflichtbereiche, wenn sie über mehrere Gemeinden hinausgehen, ist verfassungsrechtlich eine Aufgabe der Gemeinderäte im eigenen Wirkungsbereich. Basis dafür ist die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung. Die Feuerwehrorgane sind vor Beschlussfassung über einen Pflichtbereich zu hören.
Beabsichtigen die Gemeinderäte eine Entscheidung zu fassen, die mit der Stellungnahme der Feuerwehr-Organe nicht übereinstimmt, wird vor der endgültigen Beschlussfassung in den Gemeinderäten noch eine Stellungnahme des LandesFeuerwehrverbandes eingeholt, die den Gemeinderäten vor der endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
• Finanzielle Beschlüsse der Landes-Feuerwehrleitung:
Beschlüsse, die für das Land Oberösterreich und die OÖ. Gemeinden mehrjährige wesentliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, haben eine detaillierte Folgekostenabschätzung zu enthalten, die der OÖ. Landesregierung vor dem Beschluss der Landes-Feuerwehrleitung zur Stellungnahme vorzulegen ist.
• Künftige Bestellung des Landes-Feuerwehrinspektors:
Die Funktion des Landes-Feuerwehrinspektors wird zukünftig öffentlich ausgeschrieben.
Der Aufnahmeprozess wird nach den Vorschriften des Objektivierungsverfahrens des Landes Oberösterreich durchgeführt.
Sowohl der Landes-Feuerwehrverband und die OÖ Landesregierung entsenden je zwei Mitglieder in die Begutachtungskommission.
Der Reihungsvorschlag, der aus dem Objektivierungsverfahren hervorgeht, wird der Landes-Feuerwehrleitung zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Reihungsvorschlag der Objektivierungskommission und die Stellungnahme der Landes-Feuerwehrleitung werden der OÖ. Landesregierung als beschließendes Organ vorgelegt.
Die Landesregierung ernennt auf dieser Basis durch Regierungsbeschluss den Landes-Feuerwehrinspektor.
(vgl. Brief von Landesrat Max Hiegelsberger und Landes-Feuerwehrkommandant Dr. Wolfgang Kronsteiner an die Feuerwehren Dez. 2012)